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VGH Bayern, 06.08.2014 - 8 ZB 13.866 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79
Steuerbegünstigte Wohnung - Bescheinigungsbehörde - Gebührenbefreiung
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2014 - 8 ZB 13.866
Tatbestandswirkung bedeutet dabei, dass neben der erlassenden Behörde auch andere Behörden und Gerichte den Umstand des Erlasses des Verwaltungsakts und seinen Inhalt zu beachten haben (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.1980 - 8 C 82.79 - BVerwGE 60, 111/117).Dieser Bindung an den Verwaltungsakt von 1926 wollte sich das Landratsamt in seinem Bescheid vom 3. August 2012 auch nicht entziehen; vielmehr wollte es gerade vermeiden, eine andere Stauhöhe als Anknüpfungspunkt zu wählen als diejenige, welche die Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 BayWG 2010 im Wege der Auslegung festgestellt hatte (vgl. auch BVerwG, U.v. 23.4.1980 a.a.O. S. 117).
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2014 - 8 ZB 13.866
In diesem Zusammenhang wäre außerdem auf den nach ständiger Rechtsprechung des Senats gegebenen Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher Fachbehörden nach Art. 63 Abs. 3 BayWG 2010 hinzuweisen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48). - BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82
Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2014 - 8 ZB 13.866
Das Wasserwirtschaftsamt und ihm folgend das Landratsamt als Wasserrechtsbehörde haben diesen Verwaltungsakt vom 15. Februar 1926, auch unter Berücksichtigung der aus den Jahren 1964 und 1967 stammenden Eintragungen ins Wasserbuch, analog § 133 BGB ausgelegt (zur analogen Anwendung des § 133 BGB für die Auslegung von Verwaltungsakten vgl. BVerwG, U.v. 21.7.1983 - 3 C 11/82 - NVwZ 1984, 518 m.w.N.).
- VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 ZB 24.172
Berufungszulassung (abgelehnt), Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage, …
Bei der dem Kläger erteilten Erlaubnis zur Errichtung des Hochwasserwehrs nach Art. 77 BayWG 1907 handelt es sich nach der heutigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Dogmatik (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2014 - 8 ZB 13.866 - ZUR 2015, 299 = juris Rn. 6 zu Art. 42 BayWG 1907) um einen Verwaltungsakt im Sinn des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG (…vgl. auch Riederer/Sieder, BayWG, 1. Aufl. 1957, Art. 169 Rn. 2).